Haftung Amazon Marketplace

Ein Amazon Marketplace Händler muss seine Angebote regelmäßig auf mögliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht oder Markenrecht prüfen. Die bloße stichprobenartige Überprüfung seiner Angebote reicht nach Ansicht des Kammergerichts Berlin nicht aus. Insbesondere wenn Angebotstexte durch Dritte verändert werden können, wie dies bei Amazon der Fall ist, muss ein Händler regelmäßig seine Angebote auf mögliche Rechtsverletzungen überprüfen. Ein Amazon Händler haftet als Störer für Änderungen durch Dritte. „Haftung Amazon Marketplace“ weiterlesen