ARD und ZDF dürfen nicht bei Hauptversammlung des ADAC filmen

DSC_7953Der in die Kritik geratene deutsche Automobilclub ADAC hat beschlossen, dass die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten während der Hauptversammlung keinen Film und Tonaufnahmen machen dürfen. Von den Chefredakteuren der beiden Sender Thomas Baumann und Peter Frey wird das Filmverbot „als höchst bedauerlich“ bezeichnet.

Der ADAC ist berechtigt, zu bestimmen wer zu der Hauptversammlung Zutritt hat.

Journalisten haben keinen rechtlichen Anspruch auf die Teilnahme an privaten Veranstaltung. Die Hauptversammlung des ADAC ist rechtlich eine private Veranstaltung, auch wenn eine Vielzahl von Mitgliedern daran teilnehmen können. „ARD und ZDF dürfen nicht bei Hauptversammlung des ADAC filmen“ weiterlesen