BGH weist Klage von Udo Walz gegen die BILD-Zeitung ab

ParagraphUdo Walz wurde in einem Artikel der BILD-Zeitung vom März 2012 erwähnt, in dem es um die Verhaftung seines Filialmitarbeiters Benjamin S. in Zusammenhang mit Mitgliedern von den “Hells Angels” ging. Walz war der Ansicht, dass seine Erwähnung in diesem Artikel gegen sein Persönlichkeitsrecht verstoße und klagte auf Unterlassung.

Nun entschied der BGH:
Diese Berichterstattung stellt keinen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Udo Walz dar.

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