Als Rechtsanwalt für Internetrecht beobachte ich immer wieder, dass sich eine Werbeagentur oder Hoster weigert, den Auth-Code zum Domain Transfer an ihre Kunden herauszugeben. Meistens wird als Grund auf noch offene Zahlungsansprüche verwiesen. Dieses Zurückbehaltungsrecht an dem Auth-Code besteht nicht.