Altkanzler Kohl hat das Recht auf seine Tonbandaufnahmen

MicroHelmut Kohl führte mit dem Journalisten Heribert Schwan einen umfangreichen Prozess über die Herausgabe von Tonbandaufnahmen, welche im Rahmen eines gemeinsamen Buchprojekts aufgenommen wurden.

Mit Urteil vom 1. August 2014 hat das Oberlandesgerichts Köln die Berufung des Journalisten Dr. Heribert Schwan gegen das Urteil vom Landgericht Köln, das ihn zur Herausgabe von Tonbändern an Dr. Helmut Kohl verurteilt hatte, zurück. Im Ergebnis muss der Journalist die Tonbandaufnahmen an Helmut Kohl herausgeben.

Der Herausgabeanspruch des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl umfasst 200 Tonbänder, auf welchen er sich von dem Journalisten Gespräche im Umfang von 630 Stunden aufzeichnen ließ. Gegenstand der Gespräche waren die Lebenserinnerungen von Helmut Kohl, welche durch den Journalisten als Ghostwriter in einer Biographie verarbeitet werden sollten. Die Zusammenarbeit zwischen dem Journalisten und Helmut Kohl beendete der Altkanzler vorzeitig und verlangte daraufhin die Herausgabe der Tonbänder. „Altkanzler Kohl hat das Recht auf seine Tonbandaufnahmen“ weiterlesen