Die Klagerücknahme als taktisches Instrument im Zivilrecht

klagerücknahme

 

Wird eine Klage zurückgenommen, ist das Verfahren beendet und der Kläger hat die Kosten tragen. Der Beklagte muss der Klagerücknahme zustimmen, wenn diese nach der mündlichen Verhandlung erklärt wird. Bis zur Verhandlung kann der Kläger die Klage ohne Zustimmung des Beklagten zurücknehmen.

Für den Beklagten klingt es toll, wenn die Klage zurückgenommen wird. Das Verfahren ist beendet, er muss keine Kosten tragen. Daher stimmen viele vorschnell auch nach einer mündlichen Verhandlung der Klagerücknahme zu. Dies kann ein taktischer Fehler sein. „Die Klagerücknahme als taktisches Instrument im Zivilrecht“ weiterlesen