Klarnamenpflicht bei Facebook

Klarnamenpflicht bei Facebook

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass eine Klarnamenpflicht bei Facebook gilt. Facebook hatte zwei Nutzer gesperrt, da diese sich weigerten, einen Klarnamen anzugeben. Die obersten Münchener Richter haben diese Sperrung von Facebook jetzt bestätigt. Die Sperrung erfolgte zu Recht, da die Nutzer gegen die Klarnamenpflicht bei Facebook verstoßen haben. (Urt. v. 8.12.2020, Az. 18 U 2822/19 Pre und 18 U 5493/19 Pre)

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