Klarnamenpflicht bei Facebook

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass eine Klarnamenpflicht bei Facebook gilt. Facebook hatte zwei Nutzer gesperrt, da diese sich weigerten, einen Klarnamen anzugeben. Die obersten Münchener Richter haben diese Sperrung von Facebook jetzt bestätigt. Die Sperrung erfolgte zu Recht, da die Nutzer gegen die Klarnamenpflicht bei Facebook verstoßen haben. (Urt. v. 8.12.2020, Az. 18 U 2822/19 Pre und 18 U 5493/19 Pre)

Klarnamenpflicht bei Facebook umstritten

Die Klarnamenpflicht bei Facebook ist rechtlich umstritten. Den Urteilen vor dem Oberlandesgericht München waren bereits zwei unterschiedliche Verfahren vorausgegangen.

Vor dem Landgericht Traunstein wurde ein Fall eines Nutzers verhandelt, den Facebook aufforderte seinen Nutzernamen zu ändern. Als dieser nicht reagierte, sperrte Facebook dessen Account. Daraufhin klagte der gesperrte Nutzer. Das Landgericht wies die Klage ab und bestätigte damit die Klarnamenpflicht.

Anders wurde in einem Verfahren des Landgericht Ingolstadt entschieden. Es klagte eine Nutzerin auf Freischaltung ihres Kontos. Das Landgericht stellte fest, dass eine Klarnamenplficht gegen den § 13 Telemdiengesetz verstößt. Dort heißt es, dass Anbieter es ermöglichen müssen, die Telemedien anonym bzw. pseudonym zu nutzen, soweit technisch möglich. Das Gericht führte weiter aus, dass es ein berechtigtes Interesse von Nutzern gibt, ihre Meinung auch anonym äußern zu dürfen. Die Richter lehnten daher die Klarnamenpflicht für soziale Medien ab.

Klarnamenpflicht kein Verstoß gegen Telemediengesetz

Das Oberlandesgericht entschied in der Berufung, dass Facebook bei der Anwendung von § 13 Telemdiengesetz ein großer Spielraum zustehe. Das Soziale Netzwerk begründet sein Handeln damit, dass durch die Umsetzung der Klarnamenpflicht der Missbrauch stärker zur Rechenschaft gezogen werden kann und die Gemeinschaft dadurch sicherer ist. Das oberste Landesgericht folgte der Begründung und ergänzte: „Die Verpflichtung zur Verwendung des echten Namens sei geeignet, Nutzer von einem rechtswidrigen Verhalten im Internet abzuhalten. Bei der Verwendung eines Pseudonyms liegt die Hemmschwelle nach allgemeiner Lebenserfahrung deutlich niedriger.” Insgesamt werteten die Richter die Pseudonymisierung für Soziale Netzwerke als nicht zumutbar.

Pseudonym senkt Hemmschwelle

Das Gericht ist der Auffassung, dass bei Nutzern von Pseudonymen die Hemmschwelle für rechtswidriges Verhalten nach allgemeiner Lebenserfahrung deutlich niedriger sei. Gerade anonyme Beleidigungen im Internet stellen häufig ein Problem dar. Für die Betroffenen ist es teilweise unmöglich, gegen den Verursacher vorgehen zu können, wenn sich dieser hinter einem Pseudonym versteckt.

Klarnamenpflicht gut für Facebook

Facebook wird es nicht allein nur um die ordentliche Kommunikation im Netz gehen. Das Geschäft der Plattform liegt in den Profildaten. Ein Klarname vereinfacht die Analyse und Vervollständigung des Profils, welches den Marktwert steigert. Die Plattform selbst profitiert also davon, wenn der Klarnamen angegeben wird.

Rechtsanwalt Hoesmann

Als Medienrechtlicher begrüße ich dieses Urteil. Immer wieder habe ich als Rechtsanwalt mit Beleidigungen im Internet zu tun. Unter dem Deckmantel einer zum Teil falsch verstandene Meinungsfreiheit wird hinter dem Schutz von Pseudonymen massiv das Persönlichkeitsrecht von Personen verletzt.

Ob Beleidigungen, Lügen oder Verleumdungen, im Netz muss man sehr viel Unfug lesen. Gerade die Möglichkeit, sich hinter einem Pseudonym verstecken zu können, senkt tatsächlich wohl die Hemmschwelle der Täter, sich ohne Rücksicht auf Verluste über Dritte zu äußern. Viele dieser Äußerungen würden wohl so nicht getroffen werden, wenn die Täter sich nicht hinter einer wie auch immer gearteten Anonymität im Internet verstecken würden. Gerade zum Schutz der Opfer ist es wichtig, die Täter zu kennen. Die Meinungsfreiheit gibt einem das Recht, seine Meinung frei zu sagen. Die Meinungsfreiheit gibt aber jemandem nicht das Recht, dieses auch anonym tun zu dürfen. Im Schutz der Anonymität wird die Meinungsfreiheit schnell zu einer tödlichen Meinungsfreiheit.

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