Konzerninterne Weitergabe von Fotos

Konzerninterne

Konzerne, Stiftungen und Dachverbände kaufen häufig zentral Fotos und andere urheberrechtlich geschützte Werke ein und geben diese dann zur Publikation konzernintern weiter. Dies ist ein rechtliches Risiko.

Die Weitergabe von urheberrechtlich geschützten Werken gilt – so lange sie nur zwischen wirtschaftlich eng verbundenen Unternehmen eines Konzerns stattfindet – nicht als Verbreitung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Daher ist es auch kein Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn ein rechtmäßig erworbenes Foto konzernintern auch durch andere, als den Vertragspartner genutzt wird. Nicht mehr konzernintern und damit ein möglicher Verstoß gegen das Urheberrecht ist es aber, wenn das Werk von einer rechtlich selbstständige Schwestergesellschaften oder Kooperationspartner genutzt wird.

Konzerninterne Weitergabe

„Konzerninterne Weitergabe von Fotos“ weiterlesen