Urheberrecht Pippi Langstrumpf

Urheberrecht Pippi Langstrumpf

Typisch Pippi Langstrumpf macht sie auch heute noch Ärger – Diesmal geht es um das Urheberrecht.

Sie ist eine Kultfigur. Und wer in Deutschland das aufmüpfige Mädchen, was sich ihre eigenen Regeln schafft, kennt, der denkt auch sofort an das Titellied. Den Text hat dabei Wolfgang Franke verfasst. Er ließ sich bereits 1987 bei der GEMA als alleiniger Autor registrieren. Nun melden sich die Erben von Astrid Lindgren zu Wort. Sie meinen, dass dies das Urheberrecht von Astrid Lindgren, welches auf sie übergegangen ist, verletzt. Sie sehen in dem Lied insbesondere eine Darstellung des Charakters Pippi Langstrumpfs. Dieser ist als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt. Das Landgericht Hamburg folgt im Wesentlichen der Argumentation der Erben. „Urheberrecht Pippi Langstrumpf“ weiterlesen