Bislang gab es im Urheberrecht keinen Strafzuschlag. Das bedeutet, wenn man ein urheberrechtlich geschütztes Werk benutzt hat, musste man zwar im Falle eines Verstoßes eine Lizenzgebühr bezahlen, ein wie auch immer gearteter Strafzuschlag war jedoch dem Urheberrecht fremd.
Dieses kann sich jetzt durch eine Entscheidung des europäischen Gerichtshofs ändern.
Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass bei einer Urheberrechtsverletzung auch ein Schadenersatzzuschlag gefordert werden kann, der über die reine Lizenzgebühr hinausgeht.

Zur Zeit liegen uns verstärkt Anfragen von Mandanten vor, die von der Kanzlei Rasch und Kollegen aus Hamburg verklagt worden sind. Die Kanzlei Rasch, welche unter anderem Universal Music vertritt, fordert mit diesen Klagen in der Regel einen Schadensersatz in Höhe von mehr als 2000 € und die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 1000 € für eine Verletzung von Urheberrechten durch Nutzung einer Tauschbörse.
Die Kanzlei Scharfenberg Hämmerling verschickt Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen aufgrund unberechtigter Bildnutzungen.
Das Thema Filesharing, sprich das anbieten urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen, ist immer wieder Grund für eine gerichtliche Auseinandersetzung. Häufig geht es dabei auch um die Kosten des Schadenersatz. Die Abmahnkanzleien legen hier häufig einen hohen fiktiven Lizenzschaden im Wege der Lizenzanalogie zu Grunde.