Zur Zeit liegen uns verstärkt Anfragen von Mandanten vor, die von der Kanzlei Rasch und Kollegen aus Hamburg verklagt worden sind. Die Kanzlei Rasch, welche unter anderem Universal Music vertritt, fordert mit diesen Klagen in der Regel einen Schadensersatz in Höhe von mehr als 2000 € und die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 1000 € für eine Verletzung von Urheberrechten durch Nutzung einer Tauschbörse.
Abmahnung Tauschbörse
Der Klage der Kanzlei Rasch liegt in aller Regel eine schon länger zurückliegende urheberrechtliche Abmahnung zu Grunde. Im Rahmen dieser Abmahnung hat die Kanzlei Rasch eine urheberrechtliche Verletzung durch das Anbieten eines Musikalbums auf einer Tauschbörse abgemahnt.
Kein Vergleich – Klage droht
Wenn kein Vergleich mit der Kanzlei Rasch zustande gekommen ist, dann droht nach einer Abmahnung eine Klage. Selbst wenn der Verstoß schon länger zurückliegt, kann er trotzdem noch nach mehreren Jahren eingeklagt werden.
Klageforderung der Kanzlei Rasch
Im Rahmen dieser Klage setzt die Kanzlei Rasch für jedes Lied, welches sich auf die Musikalben befindet, ein Schadensersatz in Höhe von 200 € im Wege der Lizenzanalogie an. Zudem werden aus einem Streitwert von 30.000 € die Erstattung der Anwaltskosten eingefordert.
Klage von der Kanzlei Rasch ernst nehmen
Die Klagen von Rasch sind unbedingt ernst zu nehmen. Beflügelt durch mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs hat sich die Verteidigungsposition gegenüber Abmahnungen und Klagen von Abmahnanwälten verschlechtert. Trotzdem ist auch nach Urteilen des Bundesgerichtshofs eine Verteidigung gegen der Kanzlei Rasch aus Hamburg möglich – entscheidend ist die richtige Verteidigungsstrategie. Umso wichtiger ist es, dass sie mit Fachkenntnis und Erfahrung gegen die Klage verteidigt werden.
Unsere Erfahrung – Ihr Vorteil
Wir sind als Kanzlei auf das Urheberrecht spezialisiert und vertreten auch viele unserer Mandanten auch vor Gericht. Bislang war es uns immer möglich für unsere Mandanten vor Gericht eine gute Lösung zu finden.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gerne stehen mein Team und ich Ihnen in bundesweit zur Verfügung, wenn sie von der Kanzlei Rasch wegen einer Urheberrechtsverletzung verklagt worden sind.