Der Corona Lockdown ist nicht verhältnismäßig

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Viele Unternehmen leiden unter dem neuen Lockdwon der Corona Beschränkungen. Unabhängig von ausgefeilten und genehmigten Hygienekonzepten, umgesetzten Maßnahmen und zum Teil teuren Investitionen in die Infrastruktur hat der neue pauschale Lockdown der Corona Beschränkungen ihr Geschäft zum Erliegen gebracht. Dieser zweite Lockdown für viele der Unternehmen den finanziellen Todesstoß bedeuten.

Dies ist für viele Unternehmen umso gravierender, als dass das pauschale gesetzliche Berufsverbot wahrscheinlich gar nicht juristisch haltbar ist, da die Maßnahme nicht angemessen ist.

Hintergrund dessen ist, dass eine beschränkende Maßnahme, welche dermaßen in die Freiheitsgrundrechte, insbesondere die Berufsfreiheit, eingreift, auch einer juristischen Verhältnismäßigkeitsprüfung standhalten muss. Ob die Maßnahme des 2. Lockdowns tatsächlich einer Verhältnismäßigkeitsprüfung standhält, darf zu Recht bezweifelt werden. „Der Corona Lockdown ist nicht verhältnismäßig“ weiterlesen