Publikation über Lottogewinner nur mit Zustimmung

Lottogewinn

Ein Lottogewinn führt zu Freude, weniger zur Freude führt, wenn plötzlich über diesen Lottogewinn öffentlich berichtet wird, insbesondere weil die Lotto Gesellschaft den Namen des Gewinners publiziert hat.

Wie das Landgericht Köln entschied, stellt die ungenehmigte Publikation des Nachnamens eines Lottogewinners einen Verstoß gegen dessen Persönlichkeitsrecht dar. (Landgericht Köln, 28 O 482/19)

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