Der Medienstaatsvertrag

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Am 7. November 2020 ist der neue Medienstaatsvertrag in Kraft getreten. Dieser Medienstaatsvertrag wird den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ersetzen. Der neue Medienstaatsvertrag gilt auch für Onlineplattformen und für soziale Medien. Darüber hinaus gilt dieser auch auch für Plattform wie Suchmaschinen, welche Medieninhalte bereitstellen, diese aber nicht selbst produzieren

Mit dem mit dem Medienstaatsvertrag will der Gesetzgeber auf die veränderte Medienlandschaft reagieren.

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