Der Medienstaatsvertrag

Am 7. November 2020 ist der neue Medienstaatsvertrag in Kraft getreten. Dieser Medienstaatsvertrag wird den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ersetzen. Der neue Medienstaatsvertrag gilt auch für Onlineplattformen und für soziale Medien. Darüber hinaus gilt dieser auch auch für Plattform wie Suchmaschinen, welche Medieninhalte bereitstellen, diese aber nicht selbst produzieren

Mit dem mit dem Medienstaatsvertrag will der Gesetzgeber auf die veränderte Medienlandschaft reagieren.

Link: Medienstaatsvertrag

Die Medienaufsicht obliegt den jeweiligen Landesmedienanstalten, welche die Einhaltung der Bestimmungen nach dem Staatsvertrag Überwachen und auch Sanktionen aussprechen können.

Rundfunk

Für viele Internetdienste können umfangreiche Änderungen zukommen. Hintergrund dessen ist, dass diese jetzt, gewollt oder nicht, im Sinne des Gesetzes als Rundfunkprogramm angesehen werden können. Demnach gilt als Rundfunk wer mehr als 20.000 gleichzeitige Nutzer im Durchschnitt vom sechs Monaten erreicht. Gerade bei reichweitenstarken Influencern und Bloggern kann diese Zahl erreicht werden.

Werbung

Einen besonderen Schwerpunkt hat der Medienstaatsvertrag auf die Regulierung der Werbung gesetzt. In zahlreichen Vorschriften hat sich der neue Staatsvertrag mit der Werbung beschäftigt. Insbesondere muss Werbung als solche leicht erkennbar und vom redaktionellen Inhalt unterscheidbar sein. Auch neue Werbetechniken müssen angemessen durch optische oder akustische Mittel oder räumlich eindeutig von anderen Sendungsteilen abgesetzt sein. Wann dies jeweils der Fall sein wird, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Schleichwerbung und Themenplatzierungen sind nach dem Medienstaatsvertrag unzulässig. Einzig eine Produktplatzierung ist erlaubt, soweit diese nicht unmittelbar zum Kauf von Waren anregt. Auf diese Produktplatzierung ist hinzuweisen.

Wahrheit und Diskriminierungsfrei

Fake News stellen ein immer größeres Problem dar. Gerade in sozialen Medien verbreiten sich Unwahrheiten und Halbwahrheiten. Diesem will der Medienstaatsvertrag jetzt etwas Einhalt gebieten. So sollen journalistisch redaktionell gestaltete Angebote ihre Informationen mit der gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit prüfen. Ebenso soll die Berichterstattung diskriminierungfrei erfolgen.

Google und Facebook

Die Landesmedienanstalten wollen auch Großkonzerne wie Google und Facebook reglementieren. Der Gesetzgeber nennt diese Unternehmen „Medienintermediäre“, weil diese im Grunde keine eigene Inhalte herstellen, gleichwohl aber natürlich Angebot von Dritten zugänglich machen. Für alle Unternehmen, welche ähnlich wie Google und Facebook Dienstleistungen anbieten, greift der Medienstaatsvertrag, wenn Sie mehr als 1 Million Menschen pro Monat erreichen.

Inländischer Zustellungsbevollmächtigter

Neu ist auch, dass jetzt Medienunternehmen einen Zustellungsbevollmächtigter zu benennen haben und auf diesen in leicht erkennbarer und unmittelbarer Weise auf ihn aufmerksam machen müssen. Diese stellte gerade häufig in der Vergangenheit ein Problem dar, da Medienunternehmen mit Sitz im Ausland teilweise gar nicht oder nur schwer erreichbar gewesen sind. Durch den inländischen Zustellungsbevollmächtigter soll dieses jetzt gewährleistet werden.

Freiwillige Selbstkontrolle für Internet Medienanstalt

Internet Medien haben die Möglichkeit, sich einer freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen. Diese freiwillige Selbstkontrolle, welches bereits zum Beispiel im Bereich des Jugendschutzes gibt, müsste unabhängig sein und durch eine Medienanstalt anerkannt werden.

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