Streit um Hitlers Buch “Mein Kampf”

Der Freistaat Bayern hatte für das 2015 eine kommentierte Fassung von Adolf Hitlers “Mein Kampf” angekündigt; jetzt soll nach Angaben der bayerischen Landesregierung dieses Buch doch nicht erscheinen, da der Inhalt des Buches von der bayerischen Regierung als volksverhetzend angesehen wird.

Juristischer Hintergrund dieses Streits um die Neu-Auflage ist das auslaufende Urheberrecht an dem Buch. Denn das Urheberrecht an Hitlers “Mein Kampf” liegt beim Freistaat Bayern, da dem Freistaat Bayern das Privatvermögen von Adolf Hitler nach dessen Tod 1945 übertragen worden ist.

Zu diesem Vermögen gehörte auch das Urheberrecht an Hitlers “Mein Kampf”. Das Urheberrecht erlischt jedoch nicht mit dem Tod des Urhebers, sondern erst 70 Jahre nach seinem Ableben.
Das bedeutet, das zurzeit noch ein Urheberrecht an Hitlers umstrittenem Buch besteht und der Freistaat Bayern aus dem Urheberrecht gegen eine Publikation vorgehen.

Juristisch interessant wird es jedoch, wenn im Jahre 2016 das Urheberrecht an dem Buch ausläuft, denn 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt das Urheberrecht und das Werk wird “gemeinfrei”. Das bedeutet, ab diesem Tag darf es von jedem frei und ohne Einschränkung verwendet, mithin auch erneut publiziert werden. „Streit um Hitlers Buch “Mein Kampf”“ weiterlesen

Interview für die Deutsche Welle

Rechtsanwalt und Medienexperte Tim Hoesmann hat in einem Interview mit der Deutschen Welle ausführlich zu den problematischen Fragen des Urheberrechts an Hitlers Buch “Mein Kampf” Stellung genommen.
Hintergrund ist, dass ab 2016 das Urheberrecht an dem Buch ausläuft und es zurzeit eine juristische, wie auch politische Diskussion gibt, wie mit dem Buch umgegangen werden soll.

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Mein Kampf bleibt weiterhin verboten


Das Oberlandesgericht München hat das Veröffentlichungsverbot für kommentierte Auszüge aus dem Buch „Mein Kampf“ von Adolf Hitler bestätigt.

Hintergrund ist die geplante Veröffentlichung einer kommentierten Ausgabe durch einen britischen Verlag.
Auf Antrag des Freistaates Bayern hatte das Landgericht München zu Beginn des Jahres eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der die Veröffentlichung untersagt wurde.

Der Verlag hatte unter argumentiert, dass die geplante Publikation mit dem Titel “Das unlesbare Buch” ein wissenschaftliches Werk sei, in dem gerade einmal 1% des Originalwerks exemplarisch zitiert würde. Die Textübernahmen seien daher durch das urheberrechtliche Zitatrecht gerechtfertigt. Das Verbot der Veröffentlichung komme zudem einer Zensur gleich.

Dies hat das Oberlandesgericht – wie bereits das Landgericht – anders gesehen.
Die Berufung wurde laut mündlicher Urteilsbegründung im Wesentlichen mit folgenden Erwägungen zurückgewiesen:
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Urheberrecht verbietet Nachdruck von “Mein Kampf”


Das Landgericht München hat aus urheberrechtlichen Gründen einem Verbotsantrag des Freistaates Bayern gegen einen englischen Verleger stattgegeben und die Herstellung und Verbreitung kommentierter Auszüge aus Hitlers „Mein Kampf“ verboten.
Die Veröffentlichung wurde dem Verleger jetzt erneut durch das Gericht untersagt und eine am 25. Januar 2012 erlassene einstweilige Verfügung bestätigt. Zur Begründung verweist die Kammer darauf, dass die geplante Publikation nicht vom Zitatrecht gedeckt ist.

Der verklagte Verleger plant unter Berufung auf das urheberrechtliche Zitatrecht kommentierte Auszüge aus „Mein Kampf“ zu verbreiten.
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