Streit um Hitlers Buch “Mein Kampf”

Der Freistaat Bayern hatte für das 2015 eine kommentierte Fassung von Adolf Hitlers “Mein Kampf” angekündigt; jetzt soll nach Angaben der bayerischen Landesregierung dieses Buch doch nicht erscheinen, da der Inhalt des Buches von der bayerischen Regierung als volksverhetzend angesehen wird.

Juristischer Hintergrund dieses Streits um die Neu-Auflage ist das auslaufende Urheberrecht an dem Buch. Denn das Urheberrecht an Hitlers “Mein Kampf” liegt beim Freistaat Bayern, da dem Freistaat Bayern das Privatvermögen von Adolf Hitler nach dessen Tod 1945 übertragen worden ist.

Zu diesem Vermögen gehörte auch das Urheberrecht an Hitlers “Mein Kampf”. Das Urheberrecht erlischt jedoch nicht mit dem Tod des Urhebers, sondern erst 70 Jahre nach seinem Ableben.
Das bedeutet, das zurzeit noch ein Urheberrecht an Hitlers umstrittenem Buch besteht und der Freistaat Bayern aus dem Urheberrecht gegen eine Publikation vorgehen.

Juristisch interessant wird es jedoch, wenn im Jahre 2016 das Urheberrecht an dem Buch ausläuft, denn 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt das Urheberrecht und das Werk wird “gemeinfrei”. Das bedeutet, ab diesem Tag darf es von jedem frei und ohne Einschränkung verwendet, mithin auch erneut publiziert werden.

Der Freistaat hat bereits jetzt juristische Schritte gegen jede Publikation angekündigt.

Bei einer möglichen Veröffentlichung kann durch die Publikation ein Verstoß gegen § 130 StGB gegeben sein und die Publikation damit strafbar.

Mit dem § 130 StGB wird die Volksverhetzung unter Strafe gestellt.
Ob dies von den Gerichten so bestätigt werden wird, kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden, da die Gerichte in ihrer Urteilsfindung frei und noch keine vergleichbaren Fälle gegeben sind.

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