Corona berechtigt zur Mietkürzung

Mietkürzung

Die Corona Krise berechtigt Gewerbetreibende zur Mietkürzung. Dies hat das Landgericht München jetzt in dem Fall eines Möbelhauses entschieden. LG München I, Endurteil v. 22.09.2020 – 3 O 4495/20

Aufgrund der Corona Pandemie musste das Möbelhaus die zur Verfügung stehende Verkaufsfläche und den Kundenstrom begrenzen, teilweise sogar ganz schließen. Das Möbelhaus sah da drin einen Mietmangel und nahm eine Mietkürzung um 100 % vor. Der Vermieter sei dies natürlich anders und verlangte die volle Miete. Das Landgericht München bejahte den Mietmangel, sah aber nur eine Mietkürzung von 15-80 % als angemessen an. „Corona berechtigt zur Mietkürzung“ weiterlesen