Schauspieler und Models verdienen mit ihrem Aussehen Geld.
Gutes Aussehen ist ihr Kapital. Daher stehen Schauspielern und Models auch Schadensersatzansprüche zu, wenn der Friseur eine handwerklich schlecht arbeitet. Denn durch die misslungene Färbung bei einem Friseur konnte das Modell eine Zeit lang nicht in ihrem Beruf arbeiten. Sie hatte geklagt und vor dem Landgericht Köln Recht bekommen. Der Friseur muss nicht nur ein Schmerzensgeld, sondern auch den Verdienstausfall des Models bezahlen. (LG Köln Az. 4 O 381/16) „Schadensersatz nach Friseurbesuch“ weiterlesen

Das „Closer“-Magazin berichtet von möglichen unlauteren Arbeitsmethoden am Set der ProSieben-Show „Germany’s Next Topmodel“. Hintergrund ist, dass die Models wohl eine Einreisegenehnmigung „ESTA“, nicht aber ein Arbeitsvisum gehabt haben, als die Show in den USA gedreht wurde. Mit der Einreisegenhmigung ESTA geht aber nicht die Erlaubnis einher, auch in den USA arbeiten zu dürfen.
