Akt Fotografie und Recht

Aktaufnahmen sind ein fester Bestandteil der Fotografie und stellen sowohl für das Model wie auch den Fotografen eine besondere Herausforderung dar.

Das Ergebnis sind jedoch in der Regel ästhetische und schöne Bilder.

Im Vorfeld eines solchen Shootings ist aus der Sicht eines Medienanwalts jedoch dringend zu empfehlen, sich über ein paar grundlegende Dinge Gedanken zu machen und diese in wenigen Worten schriftlich zu festzuhalten; das erspart später jede Menge Ärger und auch Geld.

Ich zeige Ihnen im Rahmen dieses Aufsatzes, worauf Sie bei Aktaufnahmen Achten haben, ganz egal, ob sie Fotograf oder Modell sind.

Rechtssicherheit mit Vertrag

Um hier Rechtssicherheit zu erlangen, ist ein Vertrag, in diesem Bereich auch „Model Release Vertrag“ genannt, sehr zu empfehlen. In diesem Model Release regeln beide Seiten schriftlich die wesentlichen Eckpunkte ihrer Zusammenarbeit.

Musterverträge

Bei den im Internet kursierenden „Muster“-Verträgen ist zum Teil viel Halbwissen, manchmal auch Unwissen verarbeitet worden und die Verträge enthalten Klauseln, die dem deutschen Recht widersprechen und einer gerichtlichen Überprüfung nie standhalten werden.

Greift man trotzdem auf einen der Musterverträge zurück, geschieht das auf eigenes Risiko und der Verwender muss für die Fehler des Vertrages haften.

Sicherlich sinnvoller ist es daher, einen ordentlichen Vertrag von einem Medienanwalt zu verwenden.

Vertragsinhalte

Bei dem Vertrag selbst sollten sowohl vonseiten des Fotografen als auch vonseiten des Models auf bestimmte Punkte geachtet werden.

Name und Anschrift der Beteiligten

Grundlage eines jeden Vertrages ist zunächst die Nennung der beiden Vertragsparteien.

Hintergrund der Aufnahmen

Bei Akt Aufnahmen sollte es auch im Rahmen des Vertrages kurz schriftlich fixiert werden, dass es sich um erotische Akt Aufnahmen handelt, damit diesbezüglich später keine Unklarheiten auftreten.

Übertragung der Rechte; Veröffentlichung der Bilder

Dies ist der zentrale Bestandteil der Vereinbarung. Hier wird geklärt, wer die Rechte an dem Bild hat und ob die Bilder veröffentlicht werden dürfen. Aktaufnahmen dürfen nur mit Zustimmung publiziert werden.

Üblicherweise hat der Fotograf das Recht, die Bilder im Rahmen von Publikationen verwenden zu dürfen. Dieses Recht kann auf Wunsch des Models eingeschränkt werden.

Bei Akt Fotos ist es mitunter empfehlenswert, eine deutliche Regelung dahingehend zu treffen, dass die Bilder nicht in pornographischen oder ähnlich unseriösen Medien veröffentlicht werden dürfen. Ebenso kann eine Beschränkung für bestimmte Publikationen vereinbart werden. Auch kann eine Vereinbarung dahingehen getroffen werden, dass die Bilder nur in einem bestimmten Sachzusammenhang verwendet werden dürfen.

Umfang der Vergütung

Art und Umfang der Vergütung sind weitere wesentliche Bestandteile der vertraglichen Vereinbarung und sollten daher explizit aufgenommen werden. Hinsichtlich der Höhe der Vergütung können der Fotograf und das Model diese frei verhandeln.
Als Vergütung kann auch vereinbart werden, dass das Model statt Geld ein eigenes Recht an den Bildern bekommt.
Wenn keine Vergütung gezahlt werden, sollte dieser Punkt trotzdem kurz aufgenommen werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Alterszusicherung

Gerade bei jugendlichen Models ist es wichtig, eine Sicherheit hinsichtlich des Alters zu haben. Die bloße Zusicherung des Models, volljährig zu sein, ist gerichtlich nicht ausreichend. Daher sollte sich der Fotograf einen Nachweis der Volljährigkeit vorlegen lassen.

Namensnennung / Datenschutz:

Im Normalfall wird bei einer Publikation der Name des Models nicht genannt. Um hier jedoch Rechtssicherheit zu haben, sollte der Vertrag eine Regelung hinsichtlich der Namensnennung treffen, insbesondere zu der Frage, ob der Name des Models genannt werden darf, und ob auch ein anderer Name mit dem Bild kombiniert werden darf.

Praxistipp

PhotoshopIm Rahmen einer ordentlichen Arbeit ist es sinnvoll, den Vertrag bereits ein paar Tage vor dem Shooting an das Model zu schicken, damit es ausreichend Zeit hat, sich in Ruhe mit dem Vertrag auseinanderzusetzen.

Zudem sollte der Vertrag möglichst genaue Regelungen und Formulierungen enthalten und auf allgemeine Floskeln verzichten. Je genauer und detaillierter die Regelungen sind, um so eher kann einem möglichen Streit über die Auslegung strittiger Passagen bereits im Vorfeld begegnet werden.

Im Zweifel wird der Nachweis einer entsprechenden Einigung vonseiten des Verwenders der Bilder, sprich vom Fotografen oder der Agentur, zu führen zu sein, weshalb genaue Regeln vor allem in seinem Interesse sind.

Auch sollte vor einem Shooting ein längeres Gespräch mit dem Model geführt werden, in welchem man die wesentlichen Eckpunkte bespricht und auch dem Model die unterschiedlichen Sachverhalte aufzeigt, in denen die Bilder verwendet werden könnten. Dies führt zu einer Rechtssicherheit aufseiten des Fotografen, da sich das Model im Nachhinein nicht mehr auf Unkenntnis über die Verwendung berufen kann.

Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann

Rechtsanwalt HoesmannAuf mündliche Verträge, Abreden oder Zustimmungen sollte wenn möglich verzichtet werden, da diese ein hohes Risiko darstellen.
In unserer täglichen Arbeite haben wir immer wieder mit Models oder auch Fotografen zu tun, welche sich im Nachhinein über die Nutzung der Bilder streiten.
Dabei geht es fast immer um die Frage, ob die Fotos rechtmäßig verwendet wurden oder nicht. Ob dies jeweils der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Gerne stehen wir als Medienkanzlei zu Ihrer Verfügung, wenn Sie als Model oder auch Fotograf Fragen haben oder auch eine unberechtigte Verwendung Ihrer Bilder feststellen mussten.

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

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    office@hoesmann.eu

     

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