Bei Urheberrechtsverletzungen kann die Wiederholungsgefahr regelmäßig nur durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Häufig wird im Rahmen einer Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung mit zugeschickt.
Medienrecht, Urheberrecht und Wirtschaftsrecht
Bei Urheberrechtsverletzungen kann die Wiederholungsgefahr regelmäßig nur durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Häufig wird im Rahmen einer Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung mit zugeschickt.