Wie VG Media in einer Pressemitteilung erklärt, hat das LG Berlin hat Kabel Deutschland dazu verurteilt, für die Verwertung der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme im Wege der Kabelweitersendung zusätzlich 45.760.836,97 Euro als angemessene Vergütung an die VG Media zahlen.
In dem Verfahren vertritt die VG Media die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und einiger europäischen privaten TV- und Hörfunksender.
Das Landgericht Köln entschied darüber, was die angemessene Vergütung für einen hauptberuflichen Journalisten beträgt. Grundlage der Entscheidung war ein Rechtsstreit zwischen einer Tageszeitung und einem selbstständigen Journalisten über eine angemessene Bezahlung. Nach dem Urteil hat ein Journalist Anspruch auf einen angemessene Vergütung.
Die Klägerin wandte sich an das Gericht in der Auffassung, dass die von der Zeitung gezahlte Entlohnung in Höhe von 0,25 € pro Zeile nicht angemessen sei.
Vielmehr sei ein Lohn von ca. 0,75 € pro geschriebener Zeile angemessen und er bezieht sich dabei auf die gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen vom 01.02.2010.
Die Beklagte, eine Tageszeitung beantragte die Klage abzuweisen, da es sich bei dem Kläger nicht um einen hauptberuflichen, freien Journalisten handeln würde und dementsprechend hätte die gemeinsame Vergütungsregelung keinerlei Auswirkung auf die vorliegenden Vergütungsansprüche. Ferner führte die Beklagte aus, dass nur weil jemand im Besitz eines Presseausweises sei, würde dies noch keine Ansprüche auf Honorarbasis eines selbstständigen Journalisten begründen. „Journalisten haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung“ weiterlesen
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