VG Media hat Anspruch auf erhebliche Nachzahlungen durch Kabel Deutschland

paragraph

Wie VG Media in einer Pressemitteilung erklärt, hat das LG Berlin hat Kabel Deutschland dazu verurteilt, für die Verwertung der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme im Wege der Kabelweitersendung zusätzlich 45.760.836,97 Euro als angemessene Vergütung an die VG Media zahlen.

In dem Verfahren vertritt die VG Media die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und einiger europäischen privaten TV- und Hörfunksender.

Die VG Media hat fast 1.500 Lizenzverträge unter anderem mit der Deutschen Telekom AG, Vodafone, Telecolumbus, Primacom sowie mittelgroßen und kleineren Kabelnetz- und IPTV- Betreibern. Lediglich Kabel Deutschland hatte sich als der einzige der größeren deutschen Kabelnetzbetreiber seit 2006 geweigert, mit der VG Media eine angemessene Lizenzvergütung zu vereinbaren.
Kabel Deutschland ist der Ansicht, dass der VG Media überhaupt keine Urheberrechtsvergütungen für die Kabelweitersendung der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme in ihren Kabelnetzen zustünde,

Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

    Gerne können Sie uns auch jetzt eine E-Mail Anfrage schicken.

    office@hoesmann.eu

     

    Mit dem "Senden" versichere ich, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und stimme der Nutzung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.



    Gerne können Sie uns bewerten:

    1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (2 Bewertungen, Durchschnitt: 5,00 von 5)


    Loading...