Namensnennungsrecht auch bei unbeschränkten Nutzungsrechten beachten

fotorechtDas Namensnennungsrecht des Fotografen ist ein für Fotografen wichtiges Recht. Leider wird dieses Namensrecht in der Praxis häufig missachtet und Fotos ohne Nennung des Namens des Fotografen publiziert.

Eine Nennung ohne Namen ist im Grunde nur dann zulässig, wenn der Fotograf im Vorfeld auf sein Namensnennungsrecht verzichtet hat.

Das Namensnennungsrecht von Fotografen ist auch dann zu beachten, wenn man unbeschränkte Nutzungsrechte an den Fotografien erworben hat.

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Schadensersatz wegen fehlender Urheberrechtsbenennung

abmahnungLeider mehren sich die Fälle, in denen Fotografen ihre Bilder kostenlos im Internet zur Verfügung stellen, verbunden mit der Maßgabe, dass der Name des Fotografen genannt werden muss.

Wird eines dieser kostenlos zur Verfügung gestellten Bilder genutzt, der Name des Fotografen aber nicht genannt, drohen teure Abmahnungen. „Schadensersatz wegen fehlender Urheberrechtsbenennung“ weiterlesen

Recht auf Namensnennung

streetfoto-3Fotografen freuen sich, wenn ihre Fotos erscheinen. Noch mehr freuen sie sich, wenn auch ihr Name genannt wird.

Häufig wird der Name jedoch unterschlagen oder erscheint völlig losgelöst vom Bild-Ort.

Namensnennung für Fotografen

Die Vorschrift des § 13 UrhG als Teil des Urheberpersönlichkeitsrechts gibt jedem Fotografen das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft an dem vom ihm geschaffenen Werk, sprich dem Foto. Der Fotograf hat also einen gesetzlichen Anspruch auf Nennung seines Namens.

Hintergrund dieser Vorschrift ist sowohl der Schutz des ideellen Interesses des Fotografen, mit seiner Fotografie in Verbindung gebracht zu werden, als auch sein materielles Interesse durch die mögliche Werbewirkung einer Veröffentlichung seines Namens, da dessen Nennung Folgeaufträge nach sich ziehen kann.
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