Urheberrecht von Nachrichtentexten

Zeitungsartikel
Nachrichtentexte können urheberrechtlich geschützt sein. Dies bedeutet, dass die Texte und Meldungen von Nachrichtenagenturen nicht einfach kopiert und auf der eigenen Webseite eingestellt werden dürfen.
Wenn die Texte übernommen werden, droht ein hohes Abmahnrisiko.

Wir beobachten zurzeit, dass verstärkt Abmahnungen durch die großen Nachrichtenagenturen wie dapd, dpa und Springer gegen Webseitenbetreiber ausgesprochen werden, die ohne Genehmigung Texte und Meldungen der Agenturen übernehmen. Viele Agenturen machen die Forderungen über die Hamburger Inkasso Kanzlei KSP Rechtsanwälte geltend.
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