Keine Rufbeeinträchtigung bei Nennung fremder Marken in eigener Werbung

DSCF4412Fremde Marken dürfen im Rahmen einer eigenen Werbung genannt werden. Das Landgericht München hat entschieden, dass die Nennung eines fremden Markennamens in einem eigenem Angebot zulässig ist.

Der Sachverhalt

Die Beklagte vertreibt Kosmetikartikel. Sie bot auf der Handelsplattform Ebay Antifalten Gesichtspads an. Diese Produkte waren mit der Beschreibung „keine FR“ gekennzeichnet. Der Kläger hingegen sah in der Nennung des Namens einen Verstoß gegen das Wettbewerbs- und Markenrecht der Marke FR und mahnte diesen angeblichen Verstoß ab. Da sich die Parteien außergerichtlich nicht einigen konnten, landete der Streit vor dem Gericht im München. „Keine Rufbeeinträchtigung bei Nennung fremder Marken in eigener Werbung“ weiterlesen

Wettbewerbsverstoß durch Nennung des Markennamens in einer Artikelbeschreibung

Paragraph_3Die Nennung eines geschützten Markennamens in einer Artikelbeschreibung ist regelmäßig zulässig. Etwas anderes gilt jedoch, wenn diese Artikelbeschreibung auch von anderen genutzt werden darf. So ist es bei der Handelsplattform Amazon erlaubt, Artikelbeschreibungen von Dritten zu übernehmen. Fügt man jetzt nachträglich einen Markennamen in die Artikelbeschreibung ein, kann dies einen Wettbewerbsverstoß darstellen.

Das Landgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 11.05.2011, Az. 3-08 O 140/10) sah in der nachträglichen Veränderung durch Einfügung eines Markennamens die gezielte Behinderung eines Mitbewerbers. Denn auch wenn die Übernahme der Artikelbeschreibung aufgrund der Nutzungsbedingungen von Amazon zulässig ist, berechtigte diese nicht dazu, die Artikelbeschreibung durch Einfügung eines Markennamens zu verändern. Insbesondere wenn die Abänderung nur deswegen erfolgte, um die Entscheidungsfreiheit der anderen Anbieter einzuschränken, liegt ein Verstoß gegen § 10 Nr. UWG vor. Dies stellt eine gezielte Behinderung eines Mitbewerbers dar. „Wettbewerbsverstoß durch Nennung des Markennamens in einer Artikelbeschreibung“ weiterlesen