Rechtsanwalt Pflicht zur Rücksendung eines eEBs

Pflicht zur Rücksendung eines eEBs

Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, ein Empfangsbekenntnis zurückzusenden. Ebenso ist er verpflichtet, ein elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) zurückzusenden.

Seit dem 01.01.2018 gilt die RAVPV (Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer) für alle Rechtsanwälte Deutschlands.

Die neue Art der förmlichen, elektronischen Zustellung entlastet die Umwelt vom bisher zahlreichen Briefverkehr und ließ nun auch einen Großteil der Anwaltschaft im technikversierten Zeitalter ankommen. Das beA wirft aber auch zunehmend rechtliche Fragen auf, die den allgemeinen Umgang betreffen.

So gab es bei einigen Kollegen Bedenken hinsichtlich der Pflicht zur Rücksendung eines eEBs. „Rechtsanwalt Pflicht zur Rücksendung eines eEBs“ weiterlesen