Prominente Personen dürfen fotografiert und deren Bilder auch regelmäßig ohne deren Zustimmung genutzt werden. Wie der Bundesgerichtshof jetzt jedoch feststellte, haben auch prominente trotz einer hohen medialen Präsenz ein Recht auf Privatsphäre und Selbstbestimmung. Der Bundesgerichtshof untersagte die Nutzung des Namens und des Fotos des „Traumschiffkapitäns“ für die Bewerbung einer Kreuzfahrt. BGH Urteil – I ZR 207/19 vom 21.01.21
Werbung mit Prominenten – hier der Traumschiffkapitän
Der „Bild am Sonntag“ wurde es durch das Oberlandesgericht Köln verboten, ein Gewinnspiel mit einem ehemaligen „Traumschiffkapitän“ zu bebildern. Die ungefragt Publikation des Fotos des Prominenten verstößt gegen sein Persönlichkeitsrecht.
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