Prominente Personen dürfen fotografiert und deren Bilder auch regelmäßig ohne deren Zustimmung genutzt werden. Wie der Bundesgerichtshof jetzt jedoch feststellte, haben auch prominente trotz einer hohen medialen Präsenz ein Recht auf Privatsphäre und Selbstbestimmung. Der Bundesgerichtshof untersagte die Nutzung des Namens und des Fotos des “Traumschiffkapitäns” für die Bewerbung einer Kreuzfahrt. BGH Urteil – I ZR 207/19 vom 21.01.21
Personen im Hintergrund sind geschützt
Auch Menschen, die zufällig neben einem Prominenten stehen und auf einem Foto abgebildet werden, haben einen Unterlassungsanspruch wegen der ungenehmigten Publikation.
So entschied der BGH in seinem Urteil VI ZR 245/14, dass die Veröffentlichung eines Fotos, welches eine deutlich erkennbare zufällig neben einem Promi abgelichtete Person im Bikini zeigte, nicht durch den Anlass der Berichterstattung gerechtfertigt war. Das Foto hätte somit nicht veröffentlicht werden dürfen. „Personen im Hintergrund sind geschützt“ weiterlesen