Das Prostituiertenschutzgesetz für Prostituierte

Prostitution

Durch das Prostituiertenschutzgesetz kommen auf Betreiber von Bordellen, Escort Agenturen, Prostituierte und damit verbundene Dienstleister umfangreiche Änderungen zu. Betreiber benötigen jetzt eine Konzession und Prostituierte müssen die Tätigkeit anmelden.

Die Regelungen treten am 1. Juli 2017 in Kraft und bereits jetzt sollten die Betroffenen sich auf die Änderungen einstellen. In einer zweiteiligen Serie stellen wir Ihnen das Gesetz und die Änderungen vor. In dem hier vorliegenden ersten Teil geht um die Pflichten der Prostituierten. In einem zweiten Teil geht es um die Pflichten der Betreiber.

Wer ist betroffen

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