Prozessuale Waffengleichheit im Presserecht

Waffengleichheit Presserecht

Im Presserecht spielt die prozessuale Waffengleichheit mittlerweile eine wichtige Rolle. Betroffenen muss die Gelegenheit gegeben werden, sich vor Erlass einer einstweiligen Verfügung äußern zu können. Gerichtlich umstritten ist, wie diese Äußerung aussehen soll. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom Dezember 2020 die prozessuale Waffengleichheit weiter präzisiert. (Az. 1 BvR 2740/20 vom2 2. Dezember 2020)

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