Rassistische Beleidigung ist keine Meinungsfreiheit

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Eine rassistische Beleidigung unterfällt nicht der Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit ist ein umfassendes Grundrecht in Deutschland. Viele, zum Teil auch beleidigende Äußerungen unterfallen unter Umständen noch der Meinungsfreiheit. Wie das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden hat unterfallen jedoch rassistische Beleidigungen, wie zum Beispiel der Ausruf „Ugah, Ugah“ in Bezug auf einen dunkelhäutigen Arbeitskollegen nicht der Meinungsfreiheit.

Beschluss vom 02. November 2020,  1 BvR 2727/19 „Rassistische Beleidigung ist keine Meinungsfreiheit“ weiterlesen