Rechtsanwalt als externer Datenschutzbeauftragter ist gewerblicher Unternehmer

Rechtsanwalt externer Datenschutzbeauftragter

Wenn ein selbstständiger Rechtsanwalt auch als externer Datenschutzbeauftragter tätig ist, ist er gewerblicher Unternehmer, er übt keine freiberufliche Tätigkeit aus. Damit unterliegt die Tätigkeit auch der Gewerbesteuerpflicht.

Dies hat jetzt letztinstanzlich der Bundesfinanzgerichtshof entschieden und damit zugleich Klarheit bezüglich der steuerrechtlichen und berufsrechtlichen Einordnung des Rechtsanwalt als externen Datenschutzbeauftragten geschaffen. (BFH Urteil vom 14. Januar 2020, VIII R 27/17) „Rechtsanwalt als externer Datenschutzbeauftragter ist gewerblicher Unternehmer“ weiterlesen