Eine praktische Studienzeit von drei Monaten – zusammen mit anderen Voraussetzungen nach dem Juristenausbildungsgesetz (JAG) ebnet sie den Weg zum ersten juristischen Staatsexamen.
In dieser Zeit soll nach dem JAG Studierenden ein Einblick in die Praxis vermittelt und, soweit möglich, Gelegenheit zu einer praktischen Mitarbeit gegeben werden. Leichter gesagt als getan – gerät man doch vergleichsweise häufig noch an Kanzleien, in denen Praktikanten sich als außenstehende Beobachter zwar einen Überblick über das Tagesgeschäft verschaffen, sich aber kaum selbst in Arbeitsprozesse einbringen dürfen. Stattdessen wird immer wieder das Klischee vom kopierenden Praktikanten bestätigt, der eigenverantwortlich höchstens Kaffee kocht.