Ist die Markenanmeldung bereits eine geschäftsmäßige Nutzung?

Markenanmeldung geschäftsmäßige Nutzung

Mit der bloßen Markenanmeldung oder auch Registrierung einer Domain liegt regelmäßig keine geschäftsmäßige Nutzung der Marke vor, Vorsicht ist allerdings bei der Registrierung des Namens im Handelsregister geboten.

Der Schutz des Markenrechtes für eingetragene Marken greift regelmäßig dann, wenn ein Dritter die bereits geschützte Marke geschäftsmäßig benutzt. Juristisch umstritten ist die Frage, wann eigentlich eine geschäftsmäßige Nutzung einer Marke gegeben ist. Häufig werden Marken und Domains bereits registriert, bevor überhaupt eine geschäftliche Aktivität gegeben ist.

Bei der Frage der geschäftsmäßige Nutzung kommt es auf den Einzelfall und auch die Art der Nutzung selbst an.

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