Scan nicht urheberrechtlich geschützt

AbmahnungAbmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung sollte man nicht leichtfertig aussprechen. Denn sollte sich diese später als ungerechtfertigt erweisen, muss der Abmahnende die Rechtsanwaltskosten des unberechtigt Abgemahnten tragen.

Das Landgericht München hat in einem Urteil vom 27. Juli 2015 (Az.: 7 O 20941/14) entschieden, dass eine Abmahnung wegen der Verwendung einer eingescannten Produktverpackung unberechtigt ausgesprochen worden war. Der Abmahner muss daher Schadensersatz an den Abgemahnten zahlen. „Scan nicht urheberrechtlich geschützt“ weiterlesen