Juristische Probleme von RSS Feeds


RSS Feeds sind eine praktische Sache und mittlerweile nicht mehr aus der Internetwelt wegzudenken.
Viele Webseitenbetreiber nutzen RSS-Feeds Dritter und binden diese in ihre Homepage ein.

Es ist jedoch juristisch heikel, einen fremden RSS-Feed auf die eigene Homepage einzubinden, da man mit der Einbindung ein hohes Haftungsrisiko eingeht.

Wenn man den RSS-Feed eines Dritten in seine Seite einbindet, dann macht man sich diesen Feed und den Inhalt des RSS-Feed im juristischen Sinne zu eigen.
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Urteil: Haftung für Fotos in eingebundenen RSS-Feeds

Fotos sind umfassend durch das Urheberrecht geschützt. Das gilt auch für Bilder, die Bestandteil eines RSS-Feeds sind. In einer durch die Kanzlei Hoesmann erwirkten Entscheidung hat das Landgericht Berlin (Beschluss vom 15.03.2011, Akz. 15 O 103/11) entschieden, dass das Einbinden von Bildern über RSS-Feeds in die eigene Webseite gegen das Urheberrecht des Fotografen verstößt, auch wenn der Webseitenbetreiber auf diesen Umstand ausdrücklich hinweist.

Lesen Sie den Volltext des Urteils auf presserecht-aktuell.de.

Wenn Sie Fragen zum Fotorecht, Medienrecht oder Urheberrecht haben, stehen wir Ihnen gerne als Rechtsanwaltskanzlei zu Ihrer vollen Verfügung.

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    Volltext – LG Berlin 15 O 103/11

    Juristische Probleme von RSS Feeds im Zusammenhang mit unberechtigter Fotonutzung – Aufsatz auf sylentpress.de

    Die Übernahme eines fremden RSS-Feeds auf der Homepage stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, wenn fremder Bilder ohne Zustimmung des Rechteinhabers mit dem Feed übernommen werden.

    Herr Rechtsanwalt Hoesmann klärt die Anbieter, Nutzer und Fotografen in einem kurzen Aufsatz für Sylentpress.de über die juristischen Risiken bei der Übernahme von RSS-Feeds auf.

    Lesen Sie mehr hier: http://www.sylentpress.de/juristische-probleme-von-rss-feeds-im-zusammenhang-mit-unberechtigter-fotonutzung/

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