BGH erklärt Screen Scraping für zulässig

flugzeugNach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe muss Ryanair in Zukunft den Zugang zu seinen Flugdaten erlauben. Das hat der BGH am 30. April 2014 in einer Sache zwischen dem Billigflieger und einem online Reisevermittler entschieden (Urt. v. 30.04.2014, Az. I ZR 224/12).

Hintergrund ist der juristische Streit um das sog. “Screen Scraping”. Unter dem Begriff des „Screen Scraping“ wird ein automatischer Abruf von Daten von einer Webseite verstanden, um diese Daten auf einer anderen Webseite zu benutzen.

Ryanair hatte ein Reiseportal vor ein paar Jahren verklagt, weil es Ryanair Flüge im Internet auf der eigenen Webseite anbat. Auf dem Portal des Reiseanbieters konnten Kunden, Angebote und Preise von anderen Fluggesellschaften vergleichen und Flugverbindungen suchen, um den günstigsten Flug zu finden. Dafür hat das Reiseportal mit einer Software die Daten ausgelesen, welche auf der Webseite von Ryanair zur Verfügung gestellt wurden.

Ryanair sah darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. „BGH erklärt Screen Scraping für zulässig“ weiterlesen