Der Schadensersatz für die unberechtigte Verwendung von Fotos ist unter Fototgrafen, Rechtsanwälten und Gerichten umstritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen seines Urteils (Aktenzeichen I ZR 187/17) zu Schadensersatz und Streitwert für nicht professionelle Fotos Klartext gesprochen. 100 € für das Foto eines Amateurs sind als Schadensersatz bei der unberechtigten Verwendung eines Fotos angemessen.
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