Benutzung einer fremden Marke als Schlüsselwort Ortlieb II

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Das Ortlieb II Urteil des Bundesgerichtshof hat Auswirkungen auf den Onlinehandel. Die Nutzung fremder Marken als Schlüssselwort stellt  für Onlinehändler immer wieder ein Problem dar. Insbesondere dann, wenn der eigene Markennamen mit fremden Produkten verknüpft ist, stellt sich zurecht die Frage, ob hier unter Umständen eine markenrechtlichen Verletzung vorliegen könnten. In dem Fall von Ortlieb hatte das Unternehmen Amazon bei Eingabe des Suchbegriffs Ortlieb auch Taschen anderer Hersteller angezeigt. Zu Unrecht, wie der BGH jetzt letztinstanzlich entschied.

BGH, Urteil vom 25.07.2019, I ZR 29/18 – ORTLIEB II

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