Die Kanzlei Hoesmann hat in einem Verfahren gegen die öffentliche rechtliche Rundfunkanstalt des SWR vor dem Landgericht Potsdam ein Schmerzensgeld in Höhe von 16.000€ für die Klägerin errungen.
Der SWR hatte heimlich eine Film- und Tonbandaufnahme unserer Mandanten gemacht und diese veröffentlicht. „Schmerzensgeld für die Verletzung des Rechts am eigenen Wort in Höhe von 16.000€“ weiterlesen

Wenn Nacktfotos im Internet ohne Zustimmung verbreitet werden, steht dem Opfer ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch zu. Dieser Unterlassungsanspruch kann in der Regel nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeräumt werden.
Das unerlaubte Filmen eines Unfalls, kommt einem Blaulicht-Fotografen teuer zu stehen. Das Landgericht Essen hat einen Fotografen wegen unerlaubter Aufnahmen eines Verkehrsunfalls zur Zahlung von 10.000 € Schmerzensgeld verurteilt. Auch darf das Video nicht mehr veröffentlicht werden. 