Schmerzensgeld für die Verletzung des Rechts am eigenen Wort in Höhe von 16.000€

DSCF4412Die Kanzlei Hoesmann hat in einem Verfahren gegen die öffentliche rechtliche Rundfunkanstalt des SWR vor dem Landgericht Potsdam ein Schmerzensgeld in Höhe von 16.000€ für die Klägerin errungen.

Der SWR hatte heimlich eine Film- und Tonbandaufnahme unserer Mandanten gemacht und diese veröffentlicht.

Wiedergabe der Originalstimme

Hintergrund dieses Falles war ein von dem SWR produzierter und ausgestrahlter Film über Menschen in der Psychatrie.

Im Rahmen dieses Beitrages stand das Geschehen in einer psychatrischen Klinik in Berlin und insbesondere deren Erste Hilfe Station im Vordergrund. Es wurde in den Räumlichkeiten und Patienten gefilmt sowie Interviews mit dem Personal und den Patienten geführt.

Gleich zu Beginn ist zudem eine Frauenstimme zu hören, die sehr emotional über höchstpersönliche und strengvertrauliche Geschehnisse berichtet. Diese Szene ist mit dem Untertitel

„Originalton einer Patientenaufnahme“

unterschrieben.

Bei den heimlich aufgenommenen Personen der Patientenaufnahme handelt es sich um die Klägerin zu 1), die an diesem Tag stark verängstigt und verzweifelt mit ihrer minderjährigen Tochter, der Klägerin zu 2) in die Klinik kam, um sich Hilfe zu holen. Beide wurde durch die Kanzlei Hoesmann vertreten.

Eine Krankenschwester berichtet im Laufe des Beitrages über einen Zeitraum von 5 Minuten detailliert über die Klägerinnen. Auch das Gespräch der Klägerin mit der Ärztin wird im Film mit der Originalstimme der Klägerin wiedergegeben.

Die Klägerinnen wussten dabei weder, dass sie gefilmt werden, noch dass diese Aufnahme später Bestandteil einer Dokumentation sein wird.

Persönlichkeitsrechtsverletzung rechtfertigt Schmerzensgeld

Das Gericht entschied, dass den Klägerinnen durch diesen schwerwiegenden Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht ein Schmerzensgeld zusteht. Die Potsdamer Robenträger gehen davon aus, dass der SWR die Erkrankung der Kläger bzw. deren hilflose Lage ausgenutzt hat, indem er den Beitrag ohne ihr Wissen im gesamten Bundesgebiet an das Licht der Öffentlichkeit gezerrt hat.

Entscheidend war, dass vorliegend die Originalstimmen der Klägerinnen wiedergegeben worden sind und zum Teil auch die seltenen Namen der Klägerinnen genannt wurden. Aus diesem Grund bejahte das Gericht die Erkennbarkeit der Klägerinnen.

Das Gericht war der Meinung, dass dem SWR ein grobes Verschulden beim Ausstrahlen dieses Beitrages zur Last gelegt werden muss, denn der Beitrag wurde sowohl im TV, als auch in der zum Sender gehörigen Mediathek ausgestrahlt. Der Sender hätte wissen müssen, dass Aufnahmen in einer Psychatrischen Klinik sehr sensibel sind und hätte prüfen müssen, inwieweit Einwilligungen bzw. rechtswirksame Einwilligungen dieser Patienten überhaupt vorliegen.

Schmerzensgeld in Höhe von 16.000€ – auch für das Recht am eigenen Wort

Im Ergebnis kam das Gericht dazu, den Klägerinnen ein Schmerzensgeld in Höhe von 16.000€ zuzsprechen, denn sie haben sich zum Zeitpunkt der Aufnahmen in einem von der Öffentlichkeit abgeschiedenen Raum aufgehalten, in dem sie besonderen Schutz und Fürsorge erwarten durften. Entgegen dieser Erwartung wurden sie aber von dem Sender heimlich aufgenommen.

Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass das Recht am eigenen Wort ebenso wie das Recht am eigenen Bild eine Ausgestaltung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt. Es gewährleistet die Selbstbestimmung über die eigene Darstellung in Kommunikation mit anderen. Ein schwerwiegender Eingriff rechtfertigt daher über den reinen Unterlassungsanspruch hinaus auch in diesem Bereich die Zahlung von Schmerzensgeld.

Auch die vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten muss der Beklagte selbstredend übernehmen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Landgericht Potsdam, Urteil vom 11.02.2016, Az. 2 O 35/15

Einschätzung Rechtsanwältin Mannshardt

nm-KopieInsgesamt ist dieses Urteil sehr zu begrüßen. Obwohl deutsche Gericht sich beim Zusprechen von Schmerzensgeld aufgrund von Persönlichkeitsrechtsverletzungen schwer tun und oftmals nur Beträge im unteren Bereich aussprechen, hat das Landgericht Potsdam hier zu Recht ein verhältnismäßig hohes Schmerzensgeld zugesprochen.

Aufgrund des besonders geschützten Raumes einer psychatrischen Notfallambulanz, müssen die Patienten, die oft hilflos und völlig verzweifelt sind und dort als Hilfe ersuchen, darauf vertrauen dürfen, dass das gesprochene Wort sensibel behandelt und eben nicht heimlich aufgezeichnet und für eine Dokumentation verwendet wird.

Sollte auch Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt worden sein, weil ein Foto oder Video von Ihnen im Fernsehen oder Internet ohne Ihre Einwilligung ausgestrahlt worden ist, können Sie sich gerne an uns wenden. Gerne helfen wir Ihnen.

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