Werbung für Prostitution und Sexspielzeug eingeschränkt

no_aktNach einem Beschluss des Medienrats der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), darf Werbung für Prostitution und Sexspielzeug grundsätzlich in Zukunft nur zwischen 23:00 und 06:00 Uhr ausgestrahlt werden.

Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass der BLM vermehrt sexualisierte Inhalte in privaten bayerischen Hörfunk- und Fernsehprogrammen beobachtet. Die Inhalte umfassen u.a. Werbung für Bordelle und sexuelle Hilfsmittel. Über diese, auch im Tagesprogramm ausgestrahlte Werbung haben sich nach Angaben des BLM zahlreiche Zuschauer beschwert.

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