Werbung für Prostitution und Sexspielzeug eingeschränkt

no_aktNach einem Beschluss des Medienrats der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), darf Werbung für Prostitution und Sexspielzeug grundsätzlich in Zukunft nur zwischen 23:00 und 06:00 Uhr ausgestrahlt werden.

Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass der BLM vermehrt sexualisierte Inhalte in privaten bayerischen Hörfunk- und Fernsehprogrammen beobachtet. Die Inhalte umfassen u.a. Werbung für Bordelle und sexuelle Hilfsmittel. Über diese, auch im Tagesprogramm ausgestrahlte Werbung haben sich nach Angaben des BLM zahlreiche Zuschauer beschwert.

Rechtlich bewegt sich die Werbung für Bordelle, Prostitution und Sexspielzeug in einer juristischen Grauzone. Daher ist es nach Ansicht des BLM entscheidend, eine klare und und transparente Linie bei der Beurteilung solcher Angebote gegenüber den Anbietern zu vertreten. Auch befürchtet der Bayerischen Medienrat einen Imageschaden für die Sender, wenn vermehrt »Sex-Werbung« ausgestrahlt wird.

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