Schadensersatz für die Nutzung eines Kartenausschnitts beträgt 100 Euro


Die unberechtigte Nutzung von Kartenausschnitten und Stadtplänen ist immer wieder Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen. Firmen wie United Navigation GmbH und Eurocities AG (Stadtplandienst) lassen über verschiedene Rechtsanwälte Abmahnungen verschicken, wenn ein vermeintlicher Verstoß gegen Urheberrechte ermittelt wurde.

In der Abmahnung wegen der unerlaubten Verwendung eines Kartenausschnitts wird regelmäßig die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Zahlung von Abmahngebühren und die Zahlung von Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung gefordert; häufig wird von den abmahnenden Kanzleien ein auch „entgegenkommendes“ Vergleichsangebot gemacht. Ruft man direkt bei der Kanzlei an, wird häufig der Betrag noch weiter reduziert, bewegt sich aber immer noch in einem vierstelligen Bereich.

Dieses „Vergleichsangebot“ ist häufig zu hoch angesetzt und würde so nicht vor Gericht ausgeurteilt werden. Daher sollte ohne anwaltliche Prüfung weder die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterzeichnet, noch der geforderte Betrag gezahlt werden.

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