Das Landgericht in Berlin entschied, dass das passive Schauen in eine Filmkamera oder deren Wahrnehmen keine konkludente Einwilligung in die Filmaufnahmen darstellt. Eine Geldentschädigung wiederum wies das Gericht mangels zeitnaher Beseitigung ab. „Konkludente Einwilligung bei Filmaufnahmen Technoviking“ weiterlesen