Abmahnung von Urmann und Collegen wegen Streamings


Uns liegt heute eine der ersten Streaming-Abmahnungen Deutschlands vor.

In dieser wird einem Anschlussinhaber vorgeworfen auf der Webseite www.red(…).com einen Film der Firma „The Archive AG“ gestreamt, mithin im Internet angesehen zu haben.

Die Regensburger Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) verlangt in dem Abmahnschreiben die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz, Aufwendungsersatz und die Übernahme von Rechtsanwaltsgebühren, insgesamt 250 €.

Begründet wird der angebliche Anspruch damit, dass durch die Zwischenspeicherung der Daten im Cache des Browsers während des Anschauens eine urheberrechtliche Verletzungshandlung gegen den Willen des Rechteinhabers vorgefallen sein soll.

Es handelt sich bei dieser Abmahnung um die ersten Abmahnungen gegen Internetnutzer wegen des angeblichen Anschauens eines Films im Internet. „Abmahnung von Urmann und Collegen wegen Streamings“ weiterlesen

Kino.to offline – Was die Nutzer zu befürchten haben

Das größte deutschsprachige Film-Streamingportal “kino.to” wurde durch die Polizei geschlossen und zahlreiche Betreiber verhaftet. (Hintergründe auf presserecht-aktuell.de)

Fraglich ist, ob auch die Nutzer der Plattform, sprich die Zuschauer der Filme mit straf- oder auch zivilrechtlichen Ansprüchen rechnen müssen.
Herr Rechtsanwalt Hoesmann von Kanzlei Hoesmann aus Berlin nimmt hierzu Stellung:

Bei der Webseite muss ganz klar zwischen den Betreibern und dem Nutzer unterschieden werden. Die Handlungen der Betreiber der Webseite sind ohne Zweifel strafrechtlich relevant und werden zu Recht von der Staatsanwaltschaft verfolgt.
Dass die Nutzer eine strafrechtliche Verfolgung fürchten müssen, halte ich für unwahrscheinlich.

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