Abmahnung von Urmann und Collegen wegen Streamings


Uns liegt heute eine der ersten Streaming-Abmahnungen Deutschlands vor.

In dieser wird einem Anschlussinhaber vorgeworfen auf der Webseite www.red(…).com einen Film der Firma „The Archive AG“ gestreamt, mithin im Internet angesehen zu haben.

Die Regensburger Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) verlangt in dem Abmahnschreiben die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz, Aufwendungsersatz und die Übernahme von Rechtsanwaltsgebühren, insgesamt 250 €.

Begründet wird der angebliche Anspruch damit, dass durch die Zwischenspeicherung der Daten im Cache des Browsers während des Anschauens eine urheberrechtliche Verletzungshandlung gegen den Willen des Rechteinhabers vorgefallen sein soll.

Es handelt sich bei dieser Abmahnung um die ersten Abmahnungen gegen Internetnutzer wegen des angeblichen Anschauens eines Films im Internet.
Im Gegensatz zu den bekannten Abmahnungen, bei denen es immer um Tauschbörsen und die Verbreitung von Inhalten ging, geht es bei dieser nur um das reine Anschauen des Films selbst.

Rechtlich ist es unter Juristen umstritten, ob das reine Ansehen von gestreamten Inhalten im Netz bereits eine rechtswidrig relevante Handlung darstellt. Es ist nämlich fraglich, ob das flüchtige Zwischenspeichern eines Filmes im Cache des eigenen Computers bereits als illegal wie anzusehen ist. Hierzu gibt es noch keine relevante Gerichtsentscheidung, die diese Frage abschließend klärt.

Im Urhebergesetzbuch gibt es mit dem neuen § 44a UhrG eine extra Vorschrift, welche sich mit den nur vorübergehenden Vervielfältigungshandlungen auseinandersetz.
Nach unserer Ansicht ist das Streamen von dieser Vorschrift mit umfasst, und solange der Film nicht offensichtlich rechtswidrig verbreitet oder zugänglich gemacht wurde, ist das Anschauen legal.

Ob der Film oder auch Teil eines Films rechtswidrig eingestellt wurde oder rechtswidrig zugänglich gemacht wurde, wird im Rahmen der Abmahnung von Urmann und Collegen nicht thematisiert.
Ebenso ist unklar, wie die Kanzlei überhaupt an die Daten kommt.


Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Es handelt sich um eine der ersten Abmahnungen in diesem Bereich, daher lassen sich bezüglich der rechtlichen Bewertung nur Mutmaßungen anstellen, wie Gerichte die Rechtslage beurteilen werden. Die Abmahnung sollte daher ernst genommen werden, um evtl. weiteren rechtlichen Folgen gleich im Vorfeld zu begegnen.

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