Videoüberwachung – Keine Videokamera auf das Nachbargrundstück

Wer eine Videokamera zur Überwachung seines Grundstücks installiert, sollte vorsichtig sein. Insbesondere muss darauf geachtet werden, mit der Videokamera nicht in die Persönlichkeitsrechte des Nachbargrundstück oder Dritter einzugreifen. Denn die Videoüberwachung ist rechtlich heikel.

Denn wird ein Nachbar durch die Videoüberwachung gestört, insbesondere weil ein Teil seines Grundstückes mit überwacht wird, stellt dies ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar und der Nachbar kann gegen die Überwachung vorgehen.

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Schadensersatz für schlechte Fotos

Schadensersatz für schlechte Fotos

Wenn der beauftragte Fotograf nach Ansicht der Kunden schlecht arbeitet, stellt sich die Frage, ob es Schadensersatz für schlechte Fotos gibt. Der Kunde hat häufig konkrete Vorstellungen darüber, wie die Fotos später aussehen sollen. Entsprechen dann die fertigen Fotos nicht den Wünschen des Kunden, will dieser häufig eine Schadensersatz für schlechte Fotos haben. Ich zeige Ihnen, wann ein solcher Schadensersatz möglich ist.

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